Um Nachteile, die durch Schwerbehinderungen entstehen auszugleichen und durch Vorteile zu ersetzen, werden Menschen mit Behinderungen sog. Nachteilsausgleiche gewährt. Diese sind abhängig von den auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen und dem Grad der Behinderung der jeweiligen Person. Der Schwerbehindertenausweis gilt auch als Nachweis darüber, dass der Ausweisträger berechtigt ist, den jeweiligen Nachteilsausgleich zu erhalten. Nachteilsausgleiche werden auf gesetzlicher sowie auf freiwilliger Basis gewährt. Zu den Nachteilsausgleichen gehören z.B.
- steuerliche Erleichterungen,
- Parkerleichterungen durch das Recht zur Benutzung von Behindertenparkplätzen,
- kostenlose oder ermäßigte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr,
- reduzierter Eintritt zu Veranstaltungen,
- besondere Schutzvorschriften im Arbeitsleben,
- eine Ermäßigung oder Befreiung beim Rundfunkbeitrag,
- die Berücksichtigung der besonderen Belange der körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen bei Prüfungen.