Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle Bestimmungen in rechtlicher Hinsicht, welche die Rechtsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen betreffen. Bis 2001 fand man die entsprechenden Regeln in dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und wurde dann durch das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch mit drei Teilen abgelöst. Hinzu kommt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches besagt, dass Menschen aufgrund ihrer Schwerbehinderung durch den Arbeitgeber nicht benachteiligt werden dürfen.
Nach § 2 Abs.1 S.1 SGB IX sind solche Menschen behindert, „die eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die sich in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“.
Die Behinderung bzw. die Stärke der Behinderung wird in an einer Skala von 1 bis 100 bemessen und wird in zehner Schritten gezählt. Für eine Schwerbehinderung muss der Grad von mindestens 50 auf dieser Skala erfüllt sein. Ob eine Behinderung vorliegt und welcher Grad der Behinderung auf der Skala erfüllt wird, muss auf Antrag der behinderten Person bei der zuständigen Behörde festgestellt werden. Diese Behörde stellt folglich dann auch den Schwerbehindertenausweis aus.
Der Zweck des Schwerbehindertenrechts liegt darin, dass die Selbstbestimmung und auch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben und der Gesellschaft weiterhin stattfinden soll. Des Weiteren soll dadurch die Ungleichbehandlung präventiv vorgebeugt werden und auch unterbunden werden, sofern sie bereits erfolgt ist. Nach dem Bundessozialgericht dient das Schwerbehindertenrecht „allein zum Schutz“ der Schwerbehinderten.
Zu dem Schutz zählt unter anderem
- ein besonderer Kündigungsschutz,
- eine besondere Rentenart,
- Zusatzurlaub,
- steuerlicher Nachteilsausgleich,
- Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung,
- Fragerecht bei der Einstellung,
- Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers,
- Diskriminierungsverbot und
- Studium mit Behinderung
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Schwerbehindertenrechts näher bringen und erläutern, wie ein Antrag auf Schwerbehinderung bei der zuständigen Behörde zu stellen ist.